Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer

Alle Fahrlehrer müssen sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden, um ihre Fahrlehrerlaubnis behalten zu dürfen. Das ist im Fahrlehrergesetz festgehalten. Verkehrscampus Dresden bietet regelmäßig Kurse an, die Sie hier anfragen können.

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Fortbildung im Verkehrscampus Dresden

Fahrlehrer-Pflichtweiterbildung §53 FahrlG

Im § 53 des Fahrlehrergesetzes ist verankert, dass sich jeder Fahrlehrer in einem Abstand von wenigstens vier Jahren weiterbilden muss. Wird an dieser Weiterbildung nicht teilgenommen, so ruht die Fahrlehrerlaubnis.

Weiterbildungsinhalte & Kosten

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Fahrlehrerrecht

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Neuerung StVO/FEV/StVG/StVZO

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Methoden und Medien in der Fahrschülerausbildung

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Die Biochemie des Lernens

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Umgang mit Angst und Stress beim Fahrschüler

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Erste-Hilfe-Training

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Kosten: 370,00 Euro

Kursübersicht Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer

Alle Termine zur Pflichtweiterbildung im Überblick. Klicken Sie auf den entsprechenden Termin um mehr Informationen zu erhalten und mit uns in Kontakt zu treten.

AUSBILDUNGSANGEBOT

Termine für die Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer nach § 53 FahrlG

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Paula Beyer

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In der Führerscheinausbildung wirst Du durch fachkundige Dozenten und unter modernen Aspekten ausgebildet. Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind auf dem neuesten Stand und optimal auf die Anforderung in der Fahrschülerausbildung ausgelegt.