Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer
Alle Fahrlehrer müssen sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden, um ihre Fahrlehrerlaubnis behalten zu dürfen. Das ist im Fahrlehrergesetz festgehalten. Verkehrscampus Dresden bietet regelmäßig Kurse an, die Sie hier anfragen können.
Fortbildung im Verkehrscampus Dresden
Fahrlehrer-Pflichtweiterbildung §53 FahrlG
Im § 53 des Fahrlehrergesetzes ist verankert, dass sich jeder Fahrlehrer in einem Abstand von wenigstens vier Jahren weiterbilden muss. Wird an dieser Weiterbildung nicht teilgenommen, so ruht die Fahrlehrerlaubnis.
Weiterbildungsinhalte & Kosten
Fahrlehrerrecht
Neuerung StVO/FEV/StVG/StVZO
Methoden und Medien in der Fahrschülerausbildung
Die Biochemie des Lernens
Umgang mit Angst und Stress beim Fahrschüler
Erste-Hilfe-Training
Kosten: 370,00 Euro
Kursübersicht Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer
Alle Termine zur Pflichtweiterbildung im Überblick. Klicken Sie auf den entsprechenden Termin um mehr Informationen zu erhalten und mit uns in Kontakt zu treten.
AUSBILDUNGSANGEBOT
Termine für die Pflichtweiterbildung für Fahrlehrer nach § 53 FahrlG
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Paula Beyer
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Ausbilder und Fahrzeuge für deine Ausbildung
In der Führerscheinausbildung wirst Du durch fachkundige Dozenten und unter modernen Aspekten ausgebildet. Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind auf dem neuesten Stand und optimal auf die Anforderung in der Fahrschülerausbildung ausgelegt.